Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2007 - 1 RS 1.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,13550
OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2007 - 1 RS 1.07 (https://dejure.org/2007,13550)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.02.2007 - 1 RS 1.07 (https://dejure.org/2007,13550)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - 1 RS 1.07 (https://dejure.org/2007,13550)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,13550) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortführung eines gerichtlichen Verfahrens anlässlich der Verletzung rechtlichen Gehörs; Anforderungen an die Darlegung einer Anhörungsrüge

  • Judicialis

    VwGO § 152 a Abs. 1 Satz 1; ; VwGO § 152 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; VwGO § 152 a Abs. 2 Satz 1; ; VwGO § 152 a Abs. 2 Satz 4; ; VwGO § 152 a Abs. 2 Satz 5

Verfahrensgang

  • VG Frankfurt/Oder - 4 L 163/06
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2007 - 1 RS 1.07
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2007 - 1 RS 1.07
    Damit lässt sich eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör aber schon deshalb nicht begründen, weil Art. 103 Abs. 1 GG die Gerichte nicht verpflichtet, der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (vgl. BVerfG NJW 1995, 2839; BVerfGE 64, 1 [12]) oder in den Entscheidungsgründen auf alle von ihm im Verfahren aufgeworfenen Fragen einzugehen und sich ausdrücklich mit jedem Parteivorbringen auseinanderzusetzen (BVerfGE 65, 293 [295]; 86, 133 [146]).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2007 - 1 RS 1.07
    Ein Verstoß gegen dieses Prozessgrundrecht liegt etwa dann vor, wenn das Gericht seine Entscheidung ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt stützt, mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG NJW 2003, 3687; 1924 [1927]).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2007 - 1 RS 1.07
    Damit lässt sich eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör aber schon deshalb nicht begründen, weil Art. 103 Abs. 1 GG die Gerichte nicht verpflichtet, der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (vgl. BVerfG NJW 1995, 2839; BVerfGE 64, 1 [12]) oder in den Entscheidungsgründen auf alle von ihm im Verfahren aufgeworfenen Fragen einzugehen und sich ausdrücklich mit jedem Parteivorbringen auseinanderzusetzen (BVerfGE 65, 293 [295]; 86, 133 [146]).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2007 - 1 RS 1.07
    Ursächlich und damit entscheidungserheblich ist eine Gehörsverletzung dann, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Gericht ohne die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zu einer anderen, für den Rügenden günstigeren Entscheidung gekommen wäre (vgl. BVerfGE 89, 381 [392 f.]; 62, 392 [396]).
  • BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 894/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschlagnahme bei einer Bank im Zusammenhang

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2007 - 1 RS 1.07
    Damit lässt sich eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör aber schon deshalb nicht begründen, weil Art. 103 Abs. 1 GG die Gerichte nicht verpflichtet, der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (vgl. BVerfG NJW 1995, 2839; BVerfGE 64, 1 [12]) oder in den Entscheidungsgründen auf alle von ihm im Verfahren aufgeworfenen Fragen einzugehen und sich ausdrücklich mit jedem Parteivorbringen auseinanderzusetzen (BVerfGE 65, 293 [295]; 86, 133 [146]).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2007 - 1 RS 1.07
    Damit lässt sich eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör aber schon deshalb nicht begründen, weil Art. 103 Abs. 1 GG die Gerichte nicht verpflichtet, der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (vgl. BVerfG NJW 1995, 2839; BVerfGE 64, 1 [12]) oder in den Entscheidungsgründen auf alle von ihm im Verfahren aufgeworfenen Fragen einzugehen und sich ausdrücklich mit jedem Parteivorbringen auseinanderzusetzen (BVerfGE 65, 293 [295]; 86, 133 [146]).
  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2007 - 1 RS 1.07
    Ursächlich und damit entscheidungserheblich ist eine Gehörsverletzung dann, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Gericht ohne die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zu einer anderen, für den Rügenden günstigeren Entscheidung gekommen wäre (vgl. BVerfGE 89, 381 [392 f.]; 62, 392 [396]).
  • OLG Celle, 04.05.2009 - 13 U 42/09

    Vereinbarbkeit des Glückspielstaatsvertrages mit höherrangigem Recht

    Stellte man daher bei der Kohärenzprüfung allein auf das Glückspielsegment des Lottospiels ab (so i. E. OVG Hamburg, Beschluss vom 9. März 2007 - 1 Bs 378/06, ZfWG 2007, 162 ff. zitiert nach juris Tz. 45), wäre die Annahme der Europäischen Kommission, dass das in § 4 Abs. 4 GlüStV enthaltene Verbot des Veranstaltens oder Vermittelns öffentlicher Glücksspiele im Internet allein deswegen gemeinschaftswidrig ist, weil es auf Wetten mit Pferderennen keine Anwendung findet (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 NGlüSpG), nicht durchschlagend.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht